27 Bruttopreise exkl. MwSt. Unsere aktuellen Preise finden Sie unter www.eeb-valves.com 1. ALLGEMEIN Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die von EEB Valves angenommen werden, für alle später vereinbarten Änderungen und Erweiterungen dieser Aufträge sowie für alle damit verbundenen Arbeiten. Aussagen, die von Mitarbeitern von EEB Valves oder deren unabhängigen Vertretern gemacht werden, sind für EEB Valves nur insoweit verbindlich, als diese Aussagen ausdrücklich schriftlich im Namen von EEB Valves akzeptiert wurden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden allen Kunden und potenziellen Kunden zusammen mit unseren Angeboten oder Kostenschätzungen mitgeteilt. Durch die Aufgabe und/oder Übermittlung einer Bestellung erkennt der Käufer an, dass er mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut ist und sie vollständig und bedingungslos akzeptiert. Sofern keine vorherige, aufeinanderfolgende schriftliche Vereinbarung besteht, haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang vor den Einkaufsbedingungen des Käufers. Ein Versäumnis von EEB Valves, seine Rechte auszuüben oder sie rechtzeitig auszuüben, darf nicht als Verzicht auf diese Rechte angesehen werden. 2. ZUSTANDEKOMMEN DER VEREINBARUNG Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind von EEB Valves herausgegebene Prospekte, Kataloge, Angebote oder Kostenschätzungen nicht verbindlich und dürfen nicht als Angebot zum Vertragsabschluss angesehen werden. EEB Valves behält sich das Recht vor, die darin enthaltenen Informationen jederzeit zu ändern. Eine Bestellung des Käufers muss schriftlich erfolgen und stellt ein Angebot zum Vertragsabschluss dar. Ein Kaufvertrag kommt durch die ausdrückliche schriftliche Annahme einer Bestellung zustande. Die Auftragsbestätigung und die dazugehörigen Anhänge enthalten eine vollständige Liste der von EEB Valves zu liefernden Waren und/oder Dienstleistungen. 3. TECHNISCHE PLÄNE UND DOKUMENTE Jede Partei behält alle Rechte an den technischen Plänen und Unterlagen, die sie der anderen Partei zur Verfügung stellt. Der Empfänger erkennt diese Rechte an und verpflichtet sich, solche Unterlagen weder ganz noch teilweise ohne die schriftliche Zustimmung der übergebenden Partei an Dritte weiterzugeben. Er oder sie wird diese Unterlagen nur gemäß dem Zweck verwenden, für den sie ihm übermittelt wurden. 4. PREISGESTALTUNG Sofern nicht zuvor schriftlich anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen Preise als Grundlage für die Rechnung. Sofern nicht zuvor schriftlich anders vereinbart, gelten die angewendeten Preise als Nettopreise, zuzüglich Transportkosten, einschließlich Standardverpackung, jedoch ohne Montage und ohne Mehrwertsteuer. Alle anderen Gebühren, Abgaben oder Kosten jeglicher Art, die aufgrund der Lieferung und/oder Installation der gekauften Waren anfallen, trägt der Käufer, ebenso wie alle zusätzlichen Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erledigung von Zollformalitäten oder Montage, die EEB Valves auf Wunsch des Käufers zu dessen Gunsten erbringt. Selbst wenn die Verpackung separat in Rechnung gestellt wird, wird sie nicht zurückgenommen. 5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 51. Zahlungen sind am Sitz von EEB Valves ohne Abzug von Rabatten, Kosten, Steuern oder Abgaben jeglicher Art zu leisten. 5.2 Die Ablauffristen sind vom Käufer einzuhalten, auch wenn Transport, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme oder Abnahme aufgrund von Gründen, für die EEB Valves nicht verantwortlich ist, verzögert oder unmöglich gemacht werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beschwerden, Ansprüchen oder Forderungen auf Entschädigung, die von EEB Valves nicht anerkannt werden, zurückzuhalten oder zu verzögern. Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Komponenten von geringer Bedeutung fehlen, solange dies die Verwendung der gelieferten Ausrüstung ohne Risiko nicht unmöglich macht. 5.3 Wenn die Zahlungsfrist überschritten wird, ist der Käufer verpflichtet, monatliche Zinsen in Höhe von 1% (12% pro Jahr) auf den fälligen Betrag zu zahlen, ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich ist. Zusätzlich wird der fällige Betrag automatisch, ohne vorherige Mitteilung, um eine feste Entschädigung in Höhe von 15% des fälligen Betrags, mindestens jedoch 62 Euro, erhöht. 5.4 Wenn der Käufer, unabhängig davon, ob der Preis in einer oder mehreren Raten zu zahlen ist, seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachkommt und dies nicht innerhalb von zehn Tagen nach Versand einer eingeschriebenen Mahnung behebt, wird der Vertrag kraft Gesetzes aufgelöst, ohne weitere Mahnung und ohne rechtliche Intervention. Der Käufer wird hiervon per Einschreiben benachrichtigt. Wurde bereits eine Vorauszahlung geleistet, wenn die Auflösung des Vertrages festgestellt wird, so ist ein Betrag in Höhe von 15% des Gesamtpreises, mindestens jedoch 62 Euro, als Schadenersatz zu verfallen. 6. EIGENTUMSVORBEHALT EEB Valves bleibt Eigentümer der gelieferten Waren, bis der vollständige Verkaufspreis einschließlich etwaiger Zinsen und Schadenersatz bezahlt wurde. Im Falle einer verspäteten Zahlung ist EEB Valves berechtigt, die noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. Der Käufer ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu unterstützen, die darauf abzielen, das Eigentum von EEB Valves zu erhalten. Bis die vollständige Zahlung für die Ware erfolgt ist, ist der Käufer nicht berechtigt, über die Ware oder einen Teil davon zu verfügen, sie zu verpfänden oder sie in irgendeiner Weise zurückzubehalten. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum Neuwert zu versichern und EEB Valves das direkte Recht auf die Zahlung des Versicherers zu gewähren. Wenn die gekaufte Ware in Mieträumen des Käufers installiert wird und der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt ist, verpflichtet sich der Käufer, den Vermieter des Grundstücks darüber zu informieren. 7. LIEFERZEIT 7.1 Vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung werden Lieferfristen nur ungefähr angegeben. Vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung führt eine Überschreitung der Lieferfrist nicht zur Zahlung von Entschädigungen, noch berechtigt sie den Kunden, Abzüge von geschuldeten Beträgen vorzunehmen oder Bestellungen zu stornieren. 7.2 Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Vereinbarung über den Artikel und den Preis - in all ihren jeweiligen Aspekten - getroffen wurde und Vorauszahlungen sowie Garantien geleistet wurden. 7.3 Die Lieferfrist wird verlängert, und EEB Valves kann, falls der Fall eintritt, den Vertrag kraft Gesetzes ohne vorherige Mahnung oder gerichtliche Intervention auflösen: wenn EEB Valves nicht rechtzeitig die erforderlichen Anweisungen für die Ausführung des Auftrags erhält oder der Käufer diese Anweisungen nachträglich ändert, wodurch eine Verzögerung der Lieferung verursacht wird; wenn der Käufer mit Arbeiten in Verzug ist, für die er verantwortlich ist, oder wenn er seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält; jede andere Umstand, der außerhalb der Kontrolle von EEB Valves liegt und es unmöglich macht, die Lieferung rechtzeitig und gemäß der Vereinbarung auszuführen. Sofern nicht zuvor schriftlich anders vereinbart, führt eine Verlängerung der Lieferfrist oder die Feststellung der Auflösung des Vertrages nicht zu einer Haftung für Schadensersatz gegenüber dem Käufer, noch berechtigt sie den Käufer, Abzüge von fälligen Beträgen vorzunehmen oder Bestellungen zu stornieren. 7.4 Höhere Gewalt suspendiert die Ausführung des Vertrags, der durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist: Jede der vertragsschließenden Parteien hat die andere Partei unverzüglich über das Eintreten eines Falles höherer Gewalt zu benachrichtigen. Die Aussetzung tritt mit dem Erhalt der Mitteilung über das Eintreten eines Falles höherer Gewalt in Kraft. Die Aussetzung endet mit dem Erhalt der Mitteilung über das Ende des Falls höherer Gewalt. Wenn der Fall höherer Gewalt von dauerhafter Natur ist oder länger als sechs Monate andauert, kann die Aussetzung durch das Gericht aufgehoben werden. EEB Valves kann kraft Gesetzes, ohne weitere Mitteilung oder gerichtliche Intervention, den abgeschlossenen Vertrag für aufgehoben erklären. In diesem Fall erhält der Besteller etwaig bereits geleistete Zahlungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
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