28 EEB VALVES KATALOG 2025 gegebenenfalls abzüglich bereits erbrachter Leistungen, zurückerstattet. 8. ÜBERGANG VON NUTZEN UND RISIKO 8.1 Der Nutzen und das Risiko gehen spätestens über, wenn die Waren das Lager von EEB Valves zur Lieferung verlassen. 8.2 Sollte der Versand auf Wunsch des Bestellers oder aus anderen Gründen, die EEB Valves nicht zuzurechnen sind, verzögert werden, geht das Risiko zum ursprünglich geplanten Lieferzeitpunkt über, wenn die Waren das Lager zur Lieferung verlassen. In diesen Fällen werden die Waren auf Kosten und Risiko des Bestellers von EEB Valves gelagert. Alle anderen Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des Bestellers. In allen solchen Fällen gilt die Lieferung zum üblicherweise festgelegten Termin als erfolgt. 9. VERFAHREN BEI DER ABNAHME DER GELIEFERTEN WAREN UND ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN. 9.1 Soweit praktisch möglich und soweit keine Pakete hierfür geöffnet werden müssen, wird EEB Valves die Waren vor dem Versand überprüfen. Der Besteller kann eine zusätzliche Überprüfung nur mit seiner Zustimmung und auf eigene Kosten verlangen. 9.2 Der Besteller ist verpflichtet, etwaige sichtbare Mängel der gelieferten Waren am Zielort und/ oder bei der Erbringung von Dienstleistungen an diesen Waren innerhalb von achtundvierzig Stunden zu melden, andernfalls ist die Mängelrüge unzulässig. Achtundvierzig Stunden. Alle Benachrichtigungen in diesem Zusammenhang müssen schriftlich erfolgen, andernfalls sind sie unzulässig. 9.3 EEB Valves ist verpflichtet, die Mängel, die ihm gemäß Absatz 9.2 angezeigt wurden, so schnell wie möglich zu beheben. Zu diesem Zweck muss der Besteller EEB Valves alle nützlichen oder notwendigen Einrichtungen zur Verfügung stellen. 9.4 Die Ausarbeitung eines Abnahmeverfahrens und die Festlegung der Bedingungen, denen es unterliegt, sind obligatorische Bestandteile einer besonderen Vereinbarung. 9.5 Unabhängig von der Art der geltend gemachten Mängel hat der Besteller nur die in den Artikeln 9 und 10 dieser Bedingungen ausdrücklich vorgesehenen Rechte und Ansprüche. 10. GARANTIE, HAFTUNG UND MÄNGELURSACHE 10.1 Sofern nicht vorher schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gilt die Garantie und Haftung von EEB Valves nur für Schäden, die EEB Valves als Folge der Verwendung von fehlerhaften Materialien, eines Konstruktionsfehlers oder eines Produktionsfehlers akzeptiert. Technische Aussagen sind nur dann für EEB Valves verbindlich, wenn es sich um ausdrückliche Garantien handelt. EEB Valves behält sich das Recht vor, solche Dokumente jederzeit zu ändern oder zu ersetzen. Die Garantie und Haftung von EEB Valves erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch normalen Verschleiß, Nichtbeachtung der Betriebs-, Sicherheits- und Wartungsanweisungen sowie anderer Richtlinien, die mit den Produkten geliefert wurden, verursacht werden, noch auf Schäden, die durch übermäßige Belastung, unsachgemäße oder unangemessene Verwendung der gelieferten Produkte, den Einsatz ungeeigneter Betriebsstoffe, chemische oder elektrolytische Einflüsse, Fertigungs-, Wartungs- und/oder Installationsarbeiten, die nicht von EEB Valves, einem von EEB Valves autorisierten Dritten oder anderen Fachhandwerkern durchgeführt wurden, sowie auf andere Ursachen, die dem Letzteren zuzuschreiben sind, entstehen. Der Garantieanspruch erlischt auch, wenn der Käufer andere Wiederverkäufer/ Fachinstallateure oder eine nicht von EEB Valves autorisierte Drittpartei mit unsachgemäßen Änderungen oder Reparaturen beauftragt oder wenn der Käufer im Falle eines Mangels keine angemessenen Schritte unternimmt, um den entstandenen Schaden zu begrenzen, und EEB Valves nicht die Möglichkeit gibt, die Situation zu beheben. Teile, die normalem Verschleiß unterliegen, sind nicht von der Garantie abgedeckt. Zusätzlich gilt die Garantie nur, wenn der Käufer die mit den Produkten gelieferte Garantiekarte rechtzeitig an den Hersteller zurücksendet und nachgewiesen wird, dass die Produkte von EEB Valves oder von Dritten, die von EEB Valves autorisiert sind, gewartet werden. 10.2 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, beträgt die Garantiefrist für professionelle Produkte zwölf Monate. Für Hauswasserpumpen bis zu einer maximalen Leistung von 2 kW gilt eine Garantiezeit von 24 Monaten ab Rechnungsdatum. Für Stahlkessel und -öfen beträgt die Garantiezeit fünf Jahre. Für Kessel aus Gusseisen beträgt die Garantiezeit 10 Jahre. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, beginnt die Garantiefrist mit dem Lieferdatum oder dem vermuteten Lieferdatum der Waren und/oder Installationen. Die Lieferung eines Ersatzprodukts oder die Durchführung einer Reparatur an einem defekten Produkt unterbricht oder suspendiert nicht die laufende Garantiefrist. Unter Androhung der Unzulässigkeit muss die Garantieverpflichtung von EEB Valves durch eine schriftliche Mängelanzeige vor Ablauf der Garantiefrist geltend gemacht werden. 10.3 Nach schriftlicher Benachrichtigung durch den Käufer verpflichtet sich EEB Valves, nach eigenem Ermessen und soweit der Mangel anerkannt wird, das defekte Produkt oder die defekten Teile der gelieferten Waren, die aufgrund von schlechten Materialien, fehlerhaftem Design oder schlechter Verarbeitung vor Ablauf der Garantiefrist als mangelhaft befunden wurden, schnellstmöglich zu reparieren oder zu ersetzen. Die ersetzten Teile bleiben Eigentum von EEB Valves. Die vorstehenden Produkte dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EEB Valves zurückgegeben werden. Die Waren müssen in ihrer Originalverpackung zurückgegeben werden. 10.4 Transportkosten für die Rücksendung defekter Teile oder Produkte sowie Kosten für den Einbau von zu ersetzenden Teilen werden durch die Garantie abgedeckt. Zurückgegebene Produkte oder Teile reisen auf Risiko des Käufers. 10.5 Für Produkte, die nicht von EEB Valves selbst hergestellt, sondern nur von ihm verkauft werden, erstreckt sich die Garantie nur auf die vom jeweiligen Hersteller angebotene Garantie. 10.6 Nur die in den Spezifikationen als solche beschriebenen Merkmale und Darstellungen gelten als garantiert, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, bis das Garantiezeit abgelaufen ist. Wenn diese Merkmale und/ oder Darstellungen nicht oder nur teilweise erreicht werden, kann der Käufer von EEB Valves verlangen, diese unverzüglich zu verbessern. Der Käufer wird EEB Valves hierzu die erforderliche Zeit und Gelegenheit geben. 10.7 Die Rechte und Ansprüche des Käufers wegen Material-, Design- oder Herstellungsfehlern und wegen Mängeln, die sich aus dem Fehlen der garantierten Merkmale und/oder Leistungen ergeben, sind auf die ausdrücklich unter den Punkten 10.1 bis 10.6 genannten beschränkt. 11. EXCLUSION OF ALL OTHER LIABILITY: Alle Ansprüche des Käufers, die nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt sind – einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die sich aus der Garantieverpflichtung von EEB Valves ergeben – sind ausgeschlossen, unabhängig von ihrer rechtlichen Grundlage, insbesondere Ansprüche aller Art auf Schadensersatz, Preisnachlass oder Vertragsauflösung, die nicht ausdrücklich durch diese oder von ihnen vorbehalten sind. Unter keinen Umständen kann der Käufer Schadensersatz für Schäden verlangen, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Geschäftsverlust, Gewinnverlust oder sonstige direkte oder indirekte Schäden. 12. INSTALLATION Sollte EEB Valves auch die Installation durchführen oder die Beaufsichtigung zu diesem Zweck übernehmen, so gelten hierfür die allgemeinen Installationsbedingungen. 13. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND 13.1 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und Durchführung von Vereinbarungen, die durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, sowie alle Streitigkeiten aus dieser Rechnung, werden dem Gericht des Gerichtsbezirks Antwerpen vorgelegt. 13.2 Alle Vereinbarungen, die durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, unterliegen dem belgischen Recht.
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